Windkraft in der Gemeinde Bodenkirchen – Informationen für Bürgerinnen und Bürger

In der vergangenen Zeit haben einige Bürgerinnen und Bürger ihre Sorgen und Fragen zur möglichen Errichtung von Windkraftanlagen an die Gemeinde herangetragen.
Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Punkte verständlich erklären.


Warum informiert die Gemeinde über das Thema Windkraft?

Die Gemeinde Bodenkirchen nimmt die Anliegen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ernst. Mit diesen Informationen möchten wir transparent darstellen, welche Entscheidungen bereits getroffen wurden, wer wofür zuständig ist und welche Einflussmöglichkeiten bestehen.


Gab es bei uns schon einmal eine Abstimmung zu Windkraft?

Ja. Beim Bürgerentscheid am 14.10.2018 entschieden die Bodenkirchener Bürgerinnen und Bürger über folgende Frage:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Bodenkirchen alle notwendigen Untersuchungen und Vorbereitungen zur wirtschaftlichen und umweltverträglichen Nutzung der Windkraft im Gemeindebereich unternimmt und die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt?“

56,4 Prozent stimmten dagegen, 43,6 Prozent dafür. Die Wahlbeteiligung betrug 70,4 Prozent.

Aufgrund des Bürgerentscheides stellte die Gemeinde alle Planungen zum Thema Windkraft ein.


Warum wird jetzt trotzdem wieder über Windkraft gesprochen?

Der Grund sind neue gesetzliche Vorgaben des Bundes.
Seit dem 01.02.2023 gilt das sogenannte Wind‑an‑Land‑Gesetz. Dieses verpflichtet die Bundesländer, ausreichend Flächen für Windenergie bereitzustellen.

Für Bayern bedeutet das:

  • bis Ende 2027: mindestens 1,1 % der Landesfläche
  • bis Ende 2032: mindestens 1,8 % der Landesfläche

Diese Vorgaben sind verbindlich und gelten unabhängig von früheren Entscheidungen auf Gemeindeebene.


Entscheidet die Gemeinde Bodenkirchen über Windkraftflächen?

Nein.

Die Entscheidung darüber trifft nicht die Gemeinde, sondern der Regionale Planungsverband Landshut. Dieser ist gesetzlich dafür zuständig, geeignete Flächen für Windenergie zu prüfen und festzulegen – auch für das Gemeindegebiet Bodenkirchen.


Was sind sogenannte „Vorranggebiete“?

Vorranggebiete sind Flächen, die sich grundsätzlich für Windkraft eignen könnten.
Dabei geht es noch nicht um konkrete Windräder oder Projekte, sondern nur darum, wo Windkraft grundsätzlich möglich wäre.

Siehe auch Energieatlas Bayern: https://v.bayern.de/yzhWW


Worauf wurde bei der Auswahl dieser Flächen geachtet?

Bei der Planung durch den Regionalen Planungsverband wurden viele Punkte geprüft und gegeneinander abgewogen, unter anderem:

  • ausreichender Abstand zu Wohnhäusern
  • Schutz von Natur und Tierwelt
  • Wald und Landschaftsbild
  • Denkmalschutz
  • Flugsicherheit

Ziel war es, mögliche Flächen zu finden, ohne Mensch und Umwelt unangemessen zu belasten.


War die Gemeinde an diesem Verfahren beteiligt?

Ja.
Die Gemeinde Bodenkirchen wurde im Planungsverfahren beteiligt. Die vorgesehenen Vorrangflächen und Regelungen wurden dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert.


Wo können Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen?

Alle Unterlagen (z. B. Umweltberichte, Karten) sind öffentlich im Internet einsehbar auf der Seite der Regierung von Niederbayern / Regionalplanung.
Homepage des Regionalen Planungsverbands Landshut

-siehe: https://regierung.niederbayern.bayern.de/service/raumordnung/regionalplanung/index.html


Gab es eine Möglichkeit für Einwendungen oder Stellungnahmen?

Ja. Vom 10.11. bis 30.12.2025 lag der überarbeitete Regionalplan öffentlich aus.
Innerhalb dieser Frist wurden 172 Stellungnahmen abgegeben.

Im Gemeindegebiet Bodenkirchen entfallen diese Flächen:
– LA52 Götzdorf (Tannert)
– LA56 Binabiburg–Treidlkofen (Käsholz)

Die Gemeinde hat hierzu fristgerecht Stellung genommen.

https://regierung.niederbayern.bayern.de/service/raumordnung/regionalplanung/index.html


Sitzung des Planungsausschusses am 15.04.2026

Der Planungsausschuss hat die Ergebnisse des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut zur Kenntnis genommen und der vorgeschlagenen Abwägung des Regionsbeauftragten zugestimmt. Die o. gen. Flächen (LA52 und LA56) wurden rausgenommen.

Siehe hierzu alle Unterlagen: https://region.landshut.org/seite/547303/sitzungen.html
Anlage 2_Karte_Vorrangebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen
Anhang 6b_Umweltbericht
Präsentation


Gibt es bereits konkrete Planungen oder Bauvorhaben?

Es haben sich zwar Projektierer bei der Gemeinde gemeldet und Interesse signalisiert, konkrete Bauvorhaben gibt es derzeit jedoch nicht.


Werden Grundstückseigentümer von der Gemeinde kontaktiert?

Nein.
Die Gemeinde gibt keine Grundstücksdaten weiter.
Projektierer müssen Eigentümerdaten selbst – und gegen Bezahlung – über das zuständige Vermessungsamt anfordern.


Können Windräder ohne Zustimmung der Eigentümer gebaut werden?

Nein.
Ein Windrad kann nur mit freiwilliger Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer errichtet werden.
Ohne Pachtvertrag ist kein Projekt möglich.


Wann wird die Gemeinde wieder eingebunden?

Die Gemeinde wird erst dann eingebunden, wenn ein Projektierer ein konkretes Vorhaben plant und ein Genehmigungsverfahren startet.


Welche Genehmigungen sind für Windkraftanlagen nötig?

Windkraftanlagen dürfen nur mit einer Genehmigung nach dem Bundes‑Immissionsschutzgesetz errichtet werden.
Dabei wird genau geprüft, ob:

  • Lärmschutz
  • Schattenwurf
  • Umweltschutz
  • Auswirkungen auf Menschen und Natur

eingehalten werden. Erst bei Erfüllung aller Vorgaben darf gebaut werden.


Warum plant die Gemeinde keine eigenen Windparks?

Der Gemeinderat hat sich im Jahr 2024 intensiv mit dem Thema Windenergie im Gemeindegebiet Bodenkirchen beschäftigt. Zur fachlichen Unterstützung wurde der unabhängige Windkümmerer hinzugezogen.

In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung stellten verschiedene Projektierer mögliche Konzepte und Beteiligungsmodelle für Windenergieanlagen vor. Darüber hinaus informierte der Regionale Planungsverband Landshut über die möglichen Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet.

Die gewonnenen Informationen wurden anschließend im Rahmen einer Gemeinderatsklausur ausführlich beraten und bewertet. Zur Vorbereitung der weiteren Entscheidungen erarbeitete die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit dem Windkümmerer verschiedene Handlungs- und Beschlussmöglichkeiten für den Gemeinderat.

Ziel der Beratungen war es, die Chancen und Auswirkungen möglicher Windenergieprojekte umfassend zu prüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde zu schaffen.

In Zusammenarbeit mit dem Windkümmerer wurden von der Verwaltung im Vorfeld drei
Beschlussvarianten vorbereitet, welche auch als Grundlage der Diskussion dienen sollen.

1) Die Gemeinde beginnt mit der selbständigen Planung eines oder mehrerer Windparks. 

2) Die Gemeinde beginnt mit der Planung eines oder mehrerer Windparks. Dabei wird einer

der vorgestellten Projektierer ausgewählt, der die komplette Dienstleistung der Flächen-
sicherung übernimmt. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ist vorgesehen.

3) Die Gemeinde übernimmt keine Planungen für Windparks.

Der Gemeinderat hat sich in der öffentlichen Sitzung am 18.11.2024 bewusst dagegen entschieden, selbst Windparks zu planen oder Flächen zu sichern. Mögliche Projekte werden daher dem freien Markt überlassen.

Link: Zeitungsartikel – Vilsbiburger Zeitung v. Nov. 2024


Wie geht es weiter?

Die Gemeinde Bodenkirchen wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vertreten.


© Gemeinde Bodenkirchen.

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