ILE Bina Vils

ILE-Zusammenschluss Bina-Vils

ILE Bina-Vils-Fotowettbewerb vom 01.03.2024 bis 31.07.2024:

„Mein Lieblingsplatz in der Region ILE Bina-Vils“

Sie leben in der Region ILE Bina-Vils?

Wo ist Ihr Lieblingsplatz in der Region ILE Bina-Vils?

Schicken Sie uns ein Foto Ihres Lieblingsplatzes mit genauer Wegbeschreibung, Adresse und/oder Geodaten. Die drei schönsten Fotos der eingereichten Lieblingsplätze, die öffentlich zugänglich sind und sich in der Region ILE Bina-Vils befinden, werden mit jeweils 50,00 € prämiert. Die schönsten 25 Bilder werden auf der ILE Bina-Vils-Website veröffentlicht.

Machen Sie mit und werden zum Botschafter unserer liebenswerten und reizvollen Heimat!

Mehr Informationen zum Wettbewerb, Ablauf und zum Bewerbungsformular finden Sie unter www.bina-vils.

https://bina-vils.de/ile-events-und-ile-aktionen/fotowettbewerb-mein-lieblingsplatz-in-der-region-ile-bina-vils/

ILE Bina-Vils fördert 16 Projekte im ILE-Gebiet

100.000 € Förderung stehen der ILE Bina-Vils über das Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung. Über den ILE-Aufruf gingen 42 Projektanfragen bei der ILE Bina-Vils ein. Das Entscheidungsgremium hat getagt: 16 Kleinprojekte wurden ausgewählt.

Die ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) Bina-Vils, ein Zusammenschluss von 14 Gemeinden im südlichen Landkreis Landshut, rief auch in diesem Jahr die Bürger auf, Förderanfragen für Kleinprojekte für das Förderjahr 2024 einzureichen. Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Region der ILE Bina-Vils als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Finanziert wird das Regionalbudget in Höhe von insgesamt 100.000,00 € über das Amt für Ländliche Entwicklung und den Gemeinden der ILE Bina-Vils. Die Aufrufphase endete am 12.12.2023. Dabei gingen bei der ILE Bina-Vils 42 Projektanfragen ein.

Am 11.01.2024 tagte das Entscheidungsgremium der ILE Bina-Vils in Gerzen. Die Gremiumsmitglieder diskutierten und berieten sich intensiv zu jeder Projektanfrage. Der Zielerreichungsgrad des Projekts in Bezug auf das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) mit ihren acht Handlungsfeldern war dabei ein wichtiges Beurteilungskriterium. Die über eine Bewertungsmatrix ermittelte Gesamt-Punktezahl je Projekt ergab eine Rangfolge der Kleinprojekte und bestimmte damit die Projektauswahl.

Folgende Projekte werden über das Regionalbudget der ILE Bina-Vils mit max. bis zu 10.000 € gefördert:

  • E-Ladestation für E-Bikes, Gemeinde Kröning
  • Spielplatz Lichtenhaag, Bürgerverein Lichtenhaag
  • Neuer Spielplatz am Vereinsgelände, SV Neufraunhofen
  • Vorbereitung 3D-Parcours zur bayerischen Landesmeisterschaft Bogen 2024, SG Edelweiß Bodenkirchen e.V.
  • Balancierbalken für Kneippanlage, Kneippverein Pauluszell e.V.
  • Veranstaltungszelte, Stadt Vilsbiburg, Stadtverwaltung
  • Kampagne zum Ehrenamt der FFW „Machen was wirklich zählt? Unbezahlbar!“, FFW Velden e.V.
  • Bühnen und Veranstaltungstechnik für kulturelle Veranstaltungen, MusicAndDance e.V.
  • Errichtung Spielplatz am Sportplatz, DJK Binabiburg 1975 e.V.
  • Neubau eines Aufenthaltsraumes mit Abstellraum am Skatepark Geisenhausen, Markt Geisenhausen
  • Barfußpfad für Kneippanlagen Velden, Markt Velden
  • Inklusionsprojekt Trommelworkshop, Förderverein Haus Pater Viktrizius
  • Outdoor-Trainingslandschaft, Gemeinde Vilsheim
  • Balkenmäher, BUND Naturschutz Ortsgruppe Oberes Binatal
  • Bodenkirchen Social Innovation Hub – Engagiertes Land, Silicon Vilstal
  • Kid’s World Cup – Integrative und Inklusive Sport- und Kulturtage für Kinder und Jugendliche in und um Vilsbiburg, Kid’s World Cup e.V.

Mehr Informationen zum Regionalbudget finden Sie auf der Website der ILE Bina-Vils www.bina-vils.de.

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 11.10.2023 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem
ILE-Zusammenschluss Bina-Vils für das Jahr 2024  ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss Bina-Vils ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

a)  Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

b)  Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,

c)  Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

d)  Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,

e)  Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,

f)  Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Förderausschlüsse und -beschränkungen

Nicht förderfähig sind (siehe auch GAK-Rahmenplan):

a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und

Industriegebieten,

b) der Landankauf,

c) Kauf von Tieren,

d) Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen

der Grundversorgung (Als Kleinstunternehmen bezeichnet man Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht überschreitet),

e) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,

f) Leistungen der öffentlichen Verwaltung,

g) laufender Betrieb,

h) Unterhaltung,

i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,

j) einzelbetriebliche Beratung,

k) Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines

Regionalmanagements,

l) Personalleistungen

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2024 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a)  Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b)  natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über das Regionalbudget. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:

KriteriumBewertungsinhaltPunkte
1Zielerreichungsgrad ILEK0-3
2Bedeutung für die ILE0-3
3Bürgerbeteiligung0-3
4Sicherung der Daseinsvorsorge0-3
5Beitrag zum Klima-,Ressourcenschutz oder Innenentwicklung0-3

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Bina-Vils, vertreten durch die VG Gerzen, und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:        – Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 12.12.2023

– Durchführungsbeginn: nicht vor dem vertraglich festgelegten Datum

– Durchführungsende Kleinprojekt inkl. Zahlung aller Rechnungen: 20.09.2024

– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2024

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Linkpfad: Ländliche Entwicklung/LEADER -> Ländliche Entwicklung -> Regionalbudget) zur Verfügung.

Diesen Aufruf, sowie das Merkblatt und das Formular für die Kleinprojektanfrage finden Sie auch auf den Internetseiten der VG Gerzen  ILE Bina-Vils – Verwaltungsgemeinschaft (gerzen.de), und den weiteren ILE Bina-Vils Kommunen.

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Rathausplatz 1, 84175 Gerzen

Als Ansprechpartnerin steht zur Verfügung:

ILE-Regionalmanagerin, Frau Wunderlich, VG Gerzen, Tel.: 08744 9604-43

E-Mail: ILE-bina-vils@gerzen.de

Gerzen, 7.11.2023                                       gez. BGM Johann Luger

                                                                      VG Gerzen, 1. Vorsitzender der ILE Bina-Vils

Ort, Datum                                                                       Verantwortliche Stelle

ILE Bina-Vils – Region blüht auf

Wir suchen Flächen für die Anlage von Blühwiesen 

Die Gemeinschaft der „Integrierten Ländlichen Entwicklung“ im südlichen Landkreis – die „ILE Bina-Vils“ – mit ihren Handlungsfeldern vom Klima-, Wasser- und Naturschutz über Tourismus, Energie, Verwaltungszusammenarbeit, Siedlungs- und Ortskernentwicklung sowie Daseinsvorsorge ruft erneut ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Mitwirken auf. 

Die ILE Bina-Vils hat sich zum Ziel gesetzt, bestehende Blühwiesen in der Region zu erhalten und neue Flächen hierfür zu gewinnen. Hintergrund ist das fortschreitende Insektensterben und die zurückgehende Artenvielfalt in unserer Gegend.

Um hier wirksam gegensteuern und Verbesserungen erzielen zu können, bitten wir unsere Bevölkerung, aktiv mitzuwirken.  Hierfür rufen wir alle Grundstückseigentümer auf, sich mit möglichst vielen Flächen zu beteiligen. Unsere Vision der „Blühenden ILE“ ist es, mehr artenreiche Blühflächen zu generieren, um die Biodiversität in unserer Region zu fördern und unser Landschaftsbild aufzuwerten.

Das Anlegen von Blühwiesen ist für die Eigentümer kostenfrei. Geeignet sind Teilflächen von Wiesen und Äckern über offene Gärten bis hin zu Brachflächen. 

Aufgerufen sind Grundstückseigentümer im gesamten Einzugsgebiet der ILE-Bina-Vils, also in den Kommunen Aham, Adlkofen, Altfraunhofen, Baierbach, Bodenkirchen, Geisenhausen, Gerzen, Kröning, Neufraunhofen, Schalkham, Velden, Vilsbiburg, Vilsheim und Wurmsham, die ihre Flächen in diesem Sinn umgestalten wollen, sich bei ihrem Rathaus zu melden.

Projektträger ist der Landschaftspflegeverband Landshut im Rahmen seines Projektes „Landshut blüht“, welches von der Regierung von Niederbayern mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert wird.

Fotos: Helmut Naneder


Monika Wunderlich als neue ILE-Regionalmanagerin vorgestellt

Projektaufruf zur Teilnahme am Regionalbudget gestartet

In der jüngsten Sitzung der ILE Bina-Vils wurde Monika Wunderlich als neue ILE-Regionalmanagerin vorgestellt. Die ILE Bina- Vils ist ein Zusammenschluss von 14 Gemeinden aus dem südlichen Landkreis Landshut mit dem Ziel auf kommunaler Ebene noch enger zusammenzuarbeiten. Klimaschutz, Radwege und Flächenmanagement ist nur ein kleiner Teil der Aufgaben, welche in Zukunft gemeinsam bewältigt werden sollten.

Monika Wunderlich kann die nötige Erfahrung im Projektmanagement und dem Vernetzen von beteiligten Akteuren vorweisen. Beides sind wichtige Voraussetzungen um die vielfältigen ILE-Aufgaben voranzutreiben. Frau Wunderlich erhält in der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen einen Arbeitsplatz und wird ab 01. Dezember jeweils dienstags und donnerstags von 09:00 – 15:00 Uhr persönlich anwesend sein. Unter der E-Mail-Adresse ile-bina-vils@gerzen.de ist Frau Wunderlich auch jederzeit erreichbar.

Neben der Vorstellung von Frau Wunderlich beschäftigte sich die Runde der 14 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch mit der Wahl eines neuen Vorsitzenden. Die Erste Bürgermeisterin der Stadt Vilsbiburg, Sibylle Entwistle, hat das Amt von Anfang an kommissarisch begleitet und sich zur Aufgabe gemacht, einen Nachfolger aus der Bürgermeisterrunde zu suchen. Johann Luger, Erster Bürgermeister der Gemeinde Gerzen, wurde nach einer kurzen Vorstellung einstimmig von den Anwesenden zum neuen ILE-Vorsitzenden gewählt. Als stellvertretende Vorsitzende wurde Sibylle Entwistle gewählt.

Die Bürgermeisterrunde beschloss zudem als erste Maßnahme, beim Amt für ländliche Entwicklung die Förderung für Kleinprojekte zu beantragen. So werden über das Engagement aus der Bevölkerung auch das Miteinander und die Wertschätzung in den 14 Kommunen gestärkt. Es können bis maximal 20.000,00 € in den Kommunen gefördert werden. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Projektanträge können von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürlichen Personen und Personengesellschaften gestellt werden. Detaillierte Informationen und den Förderantrag erhalten Sie über die Homepage der Gemeinde Gerzen.

Weiter steht hier Frau Wunderlich für Fragen gerne zur Verfügung.

© Gemeinde Bodenkirchen.

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