Bürgerentscheid im Jahr 2018 – Windenergie in der Gemeinde Bodenkirchen
Im Rahmen eines Bürgerentscheids am 14. Oktober 2018 haben sich die Bürger der Gemeinde Bodenkirchen mehrheitlich gegen eine Fortführung der Planungen zur Nutzung von Windenergie ausgesprochen.
- 56,4 % der Abstimmenden lehnten weitere Untersuchungen und Planungen ab.
- 43,6 % befürworteten eine Fortsetzung der Windkraft-Initiative.
- Die Wahlbeteiligung lag bei 70,4 %.
Damit wurde die weitere Verfolgung von Windkraftprojekten in der Gemeinde vorerst eingestellt.
Wind-an-Land-Gesetz am 1. Februar 2023 in Kraft getreten
Das Wind-an-Land-Gesetz verpflichtet die Bundesländer, Flächen für den Ausbau der Windenergie auszuweisen. In Bayern sollen bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für Windenergie bereitgestellt werden.
Die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen erfolgt durch die Regionalen Planungsverbände (RPV) im Rahmen der Regionalplanung. Die Regierung von Niederbayern unterstützt diesen Prozess fachlich und organisatorisch.
Weitere Informationen sowie die aktuelle Tekturkarte finden Sie auf der Homepage des Regionalen Planungsverbands Landshut:
https://region.landshut.org/seite/554522/aktuelle-fortschreibungen.html
Beschluss des Gemeinderates zum Thema Windkraft am 18.11.2024
Im Jahr 2024 hat sich der Gemeinderat intensiv mit dem Thema Windenergie beschäftigt. Verschiedene Projektträger stellten Konzepte und Beteiligungsmodelle vor. Fachlich begleitet wurde der Prozess durch Windkümmerer Herrn Dechant.
In der öffentlichen Sitzung am 18.11.2024 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, keine eigenen Windparks zu planen und keine Flächensicherung mit Projektierern vorzunehmen. Die Entwicklung von Windenergieprojekten wird dem freien Markt überlassen.
Beteiligungsverfahren Regionalplanung
Der Planungsausschuss des RPV Landshut hat am 24.10.2025 das zweite Beteiligungsverfahren eingeleitet. Der überarbeitete Entwurf liegt vom 10.11. bis 19.12.2025 bei der Regierung von Niederbayern sowie in den Landratsämtern und der Stadt Landshut aus.
Stellungnahmen können bis zum 19.12.2025 eingereicht werden – jedoch nur zu den geänderten Punkten (rot markiert).
Im Gemeindebereich Bodenkirchen entfallen folgende mögliche Flächen für Windkraftanlagen:
LA52 Götzdorf (Waldgebiet: Tannert)
LA56 Binabiburg–Treidlkofen (Waldgebiet: Käsholz)
Bodenkirchen