New Castle Krankheit im Landkreis amtlich festgestellt

Nachdem im Landkreis Erding, Mühldorf und jetzt auch im Landkreis Rottal-Inn in Geflügelbeständen die Newcastle-Krankheit festgestellt worden ist, liegen auch Teile des Landkreises Landshut in der dazugehörigen Überwachungszone. Die betroffenen Halter werden direkt informiert. Um die Bestände vor dieser Krankheit zu schützen, weist das Veterinäramt Landshut dringend darauf hin, dass für alle Geflügelbestände – egal ob privat oder gewerblich – eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit besteht. Für den Menschen besteht in der Regel aber keine Gefahr, sich hier anzustecken.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung wurden eine Schutzzone (mindestens 3 km) und eine Überwachungszone (mindestens 10 km) eingerichtet.

Unter folgendem Link sind die derzeit gültigen Allgemeinverfügungen zusammengefasst:

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