BEWERBUNG UM BAUPLATZ IM BAUGEBIET
FUCHSHÖHE


Von 17. Januar bis 22. Februar 2022 kann man sich um einen Bauplatz im neu erschlossenen Teil des Baugebietes Fuchshöhe in Bodenkirchen bewerben.

Es sollen in einer ersten Vergaberunde 12 Baugrundstücke vergeben werden.
Die Vergabeentscheidung und Benachrichtigung erfolgt dann voraussichtlich Mitte bis Ende März 2022.
Die Vergabe erfolgt anhand von Richtlinien, die der Gemeinderat festgelegt hat, wobei es sich um ein Einheimischenmodell, also der vorrangigen Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung, handelt. Die Richtlinien sind als Anlage beigefügt, wobei sich der Gemeinderat vorbehält, in begründeten Einzelfällen abzuweichen.
Die Bewerbungsformulare können nachfolgend heruntergeladen werden und sind bis 22. Februar 2022 bei der Gemeinde Bodenkirchen, Bonbruck, Ebenhauserstraße 1, 84155 Bodenkirchen einzureichen.
Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt grundsätzlich anhand einer Punkteskala, wobei der oder die Punktbeste die erste Auswahl hat, dann erfolgt absteigend nach Punkten die weitere Vergabe und Auswahlmöglichkeit.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei einem Teil der Grundstücke um Hanggrundstücke handelt, deshalb empfiehlt es sich, die Grundstücke vor der Bewerbung zu besichtigen.

Bei den Grundstücken besteht ein Bauzwang. Innerhalb von drei Jahren nach der Beurkundung muss der Rohbau erstellt sein, nach weiteren zwei Jahren muss der Bau fertig gestellt werden. Innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung, darf das Grundstück nicht veräußert werden, sonst ist eine Nachzahlung fällig.

Die Preise sowie die Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.

© Gemeinde Bodenkirchen.

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