New Castle Krankheit im Landkreis amtlich festgestellt
Nachdem im Landkreis Erding, Mühldorf und jetzt auch im Landkreis Rottal-Inn in Geflügelbeständen die Newcastle-Krankheit festgestellt worden ist, liegen auch Teile des Landkreises Landshut in der dazugehörigen Überwachungszone. Die betroffenen Halter werden direkt informiert. Um die Bestände vor dieser Krankheit zu schützen, weist das Veterinäramt Landshut dringend darauf hin, dass für alle Geflügelbestände – egal ob privat oder gewerblich – eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit besteht. Für den Menschen besteht in der Regel aber keine Gefahr, sich hier anzustecken.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung wurden eine Schutzzone (mindestens 3 km) und eine Überwachungszone (mindestens 10 km) eingerichtet.
Unter folgendem Link sind die derzeit gültigen Allgemeinverfügungen zusammengefasst:
Mikrozensus 2026 in Bayern
Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung.
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt.
Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern
rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.
Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden
können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Grundsteuer Anzeige von Änderungen
Digitales Lichtbild
Änderungen bei der Passbilderstelung für Ausweisdokumente
Ab sofort gelten neue Regelungen für die Erstellung und Annahme von Passbildern bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.
Zukünftig werden nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert, die auf einem der folgenden Wege erstellt wurden:
| 1. Digitale Lichtbildaufnahme durch einen autorisierten Dienstleister Das Lichtbild wird digital erstellt und über einen QR-Code bereitgestellt, der bei der Antragstellung im Bürgerbüro vorgelegt werden muss. Mögliche Dienstleister: » Fotografen in der Nähe: Unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ können Sie gezielt nach Fotografen suchen, die digitale Lichtbilder mit der erforderlichen QR-Code-Übermittlung anbieten. Über den Link gelangen Sie auch direkt zu den jeweiligen Webseiten der Anbieter, um weitere Informationen zu erhalten. » Drogerien: Auch in z.B. dm-Märkten ist die Erstellung digitaler Passbilder mit QR-Code möglich. | 2. Digitale Lichtbildaufnahme direkt im Bürgerbüro Bodenkirchen Im Bürgerbüro Bodenkirchen besteht die Möglichkeit, Lichtbilder direkt vor Ort mit einem elektronischen Erfassungssystem (PointID-System) aufnehmen zu lassen. Dieses Angebot eignet sich insbesondere für Kinder ab etwa fünf Jahren. » Gebühr: 6,00 € » Das erstellte Lichtbild kann ausschließlich für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden. Eine Ausgabe oder Weitergabe des Fotos – weder in digitaler noch in gedruckter Form – ist nicht möglich. |

Wichtiger Hinweis
Diese Regelung gilt nicht für Lichtbilder, die für
» Führerscheine,
» Fischereischeine oder
» Parkausweise
benötigt werden.
Für diese Dokumente ist weiterhin ein biometrisches Lichtbild in gedruckter Form vorzulegen.
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt
(EG, Zimmer Nr. 3)
Tel.: 08745 9686-14
E-Mail: ewo@bodenkirchen.de
Kommunalwahlen 2026
Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl der/des ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats
Vorläufige Wahlergebnisse online verfügbar
Die vorläufigen Wahlergebnisse können am Wahlabend des 08.03.2026 unter https://wahl.bodenkirchen.de abgerufen werden.
Probestimmzettel zur Gemeinderatswahl online verfügbar
Zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl stellt die Gemeinde einen digitalen Probestimmzettel für die Wahl des Gemeinderates zur Verfügung.
Der Probestimmzettel bietet allen Wahlberechtigten die Möglichkeit, sich vorab mit der Stimmvergabe vertraut zu machen. Insbesondere bei der Gemeinderatswahl mit ihren vielfältigen Wahlmöglichkeiten (z. B. Kumulieren und Panaschieren) kann es hilfreich sein, den Ablauf vorab in Ruhe durchzuspielen.
Der Probestimmzettel ist online abrufbar unter:
👉 https://wahl.bodenkirchen.de/2026gr/probestimmzettel.html
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der/des ersten Bürgermeisterin/Bürgermeister bei einer Stichwahl
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der/des ersten Bürgermeisterin/Bürgermeister und des Gemeinderats
Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 08.03.2026
Bekanntmachung über die Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats und der/des ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters am 8. März 2026
Wahlvorschläge:
Das Landratsamt Landshut gibt folgende zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl von Kreistag und Landrat am Sonntag, 8. März 2026, bekannt.
Wahlvorschläge:
Für die Wahl der ersten Bürgermeisterin bzw. des ersten Bürgermeisters sowie für die Wahl des Gemeinderats hat der Wahlausschuss nachstehende Wahlvorschläge zugelassen:
Was ist bei Wahlwerbung zu beachten
Eingereichte Wahlvorschläge:
Die Wahl der ersten Bürgermeisterin bzw. des ersten Bürgermeisters sowie des Gemeinderats sind nachstehende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Sitzung des Gemeindewahlausschusses:
Am Dienstag, 20.01.2026 um 18.00 Uhr findet im Saal des Bürgerstadls in Bonbruck (Langquarter Straße 1a, 84155 Bodenkirchen) die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderates und der ersten Bürgermeisterin bzw. des ersten Bürgermeisters statt. Die Sitzung ist öffentlich.
Am Sonntag, den 08. März 2026, finden von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag werden die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für die nächsten sechs Jahre neu gewählt.
Was wird gewählt?
- die Erste Bürgermeisterin / der Erste Bürgermeister der Gemeinde Bodenkirchen,
- der Gemeinderat der Gemeinde Bodenkirchen,
- die Landrätin / der Landrat des Landkreises Landshut sowie
- der Kreistag des Landkreises Landshut.
Wahlbenachrichtigung und Briefwahl:
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich Anfang Februar 2026 an alle Wahlberechtigten versendet.
Ab Montag, den 16. Februar 2026, können Briefwahlunterlagen beantragt bzw. im Rathaus abgeholt werden. Alternativ ist auch die Zusendung per Post möglich.
Bitte beachten Sie:
Bei dieser Wahl gibt es aufgrund des Wahltermins ein sehr begrenztes Zeitfenster zwischen der Ausgabe der Wahlunterlagen und dem Wahltag. Wir bitten Sie daher, Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen, um Verzögerungen beim Postversand zu vermeiden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht:
Für die reibungslose Durchführung der Kommunalwahl 2026 werden dringend engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die am Wahltag, Sonntag, den 8. März 2026, als Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer mitwirken möchten.
Ihre Aufgabe besteht darin, im Wahllokal bei der Stimmabgabe und später bei der Auszählung der Stimmen mitzuwirken. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Als Dankeschön für Ihre Unterstützung erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.
Interessierte können sich über das Bürgerserviceportal anmelden Meldung als freiwilliger Wahlhelfer | Gemeinde Bodenkirchen oder direkt an Herrn Michael Hausperger wenden (Tel.: 08745/9686-12 oder per E-Mail: m.hausperger@bodenkirchen.de).
Gastfamilien gesucht

Schulbusfahrplan für das Schuljahr 2025/26
Hier finden Sie den aktuellen Schulbusfahrplan für das neue Schuljahr zur Grund- und Mttelschule Bodenkirchen und der Grundschule Aich.
Stand: 25.09.2025
Notfallmappe
Das Landratsamt Landshut hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Landshut eine komplett überarbeitete Notfallmappe ausgearbeitet, in der Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen geordnet sammeln und zentral verwahren können. Im Notfall fehlt meistens die Zeit, wichtige Informationen zusammenzustellen. Aus diesem Grund sollten diese Angaben zu einem früheren Zeitpunkt bereits erledigt werden.
Bekanntmachungen – laufende Bauleitplanverfahren
laufende Bauleitplanverfahren
Kontaktpersonen bei Glutenallergie
Eisenmangel – Reizdarm – Wachstumsstörung
Durchfall – Verstopfung – Depression
Zöliakie, eine Krankheit mit vielen Gesichtern
Oft haben die Menschen einen langen Leidensweg mit Schmerzen, vielen Arztbesuchen und Behandlungen hinter sich, wenn sie mich kontaktieren, sagt Nicole Reithmaier. Zwei ihrer drei Kinder sind 2017 mit Zöliakie diagnostiziert worden. Sie selbst ist seit Januar die neue Kontaktperson der Deutschen Zöliakiegesellschaft (DZG) und steht neben Martina Spoo, Sabine Huber und Birgit Radhakrishnan im Raum Bodenkirchen den Neudiagnostizierten und ihren Familien zur Seite.
Nach der Diagnose Zöliakie muss eine lebenslange glutenfreie Diät eingehalten werden, was die Betroffenen und ihre Familien von einem Tag auf den anderen vor eine extreme Herausforderung stellt und ihr ganzes Leben umkrempelt.
Zöliakie kann sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen auftreten. Sie ist eine ernstzunehmende chronische Erkrankung des Dünndarms. Verursacht werden die Beschwerden durch das Klebereiweiß Gluten, das in Getreidesorten wie Weizen, Dinkel, Roggen und Gerste enthalten ist. Die Diagnose kann allein der Facharzt anhand eines Bluttests in Kombination mit einer Dünndarmbiopsie stellen. Die bislang einzige Therapie ist der strenge und lebenslange Verzicht auf Gluten. Dadurch regenerieren sich die Darmzotten und die Darmschleimhaut. Zöliakiebetroffene müssen deshalb aber nicht auf Genuss und Vielfalt verzichten, denn für fast alle Lebensmittel stehen inzwischen glutenfreie Alternativangebote zur Verfügung.
Zusätzlich veranstalten die Kontaktpersonen mithilfe des Organisationsteams in Landshut und Vilsbiburg neben Informationsabenden mit Gastroenterologen, Familien-Picknicks, dem jährlichen Herbstfest auch die beliebten glutenfreien vhs-Kurse, wie z.B. „Verschiedene Teigarten“, „Brot und Brezen“, sowie die immer schnell ausgebuchten „Plätzchen-Backkurse“ für Groß und Klein. Gerne helfen wir Restaurants, die ihre Speisekarte auch mit glutenfreien Möglichkeiten für Menschen mit Zöliakie aufwerten wollen und vermitteln entsprechende Fortbildungen in Zusammenarbeit mit der DZG.
Weitere Informationen über Zöliakie gibt es unter www.dzg-online.de oder bei unserer örtlichen Selbsthilfegruppe unter glutenfrei-landshut@kp-dzg-online.de. Dort kann auch ein Flyer mit den Veranstaltungen für 2023 für den Großraum Landshut und unsere umfangreiche glutenfreie Rezepte-Sammlung angefordert werden.
Textquelle: Birgit Radhakrishnan
Foto der 4 Kontaktpersonen
(v.l.n.r.) Huber Sabine, Reithmaier Nicole, Spoo Martina, Radhakrishnan Birgit

Eheschließungen
2022 wurde das Standesamt Bodenkirchen an das Standesamt Vilsbiburg übertragen. Dort werden seither die Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle sowie Kirchenaustritte bearbeitet.
Für alle Heiratswilligen möchten wir darauf hinweisen, dass auch wie in der Vergangenheit Eheschließungen in der Gemeinde Bodenkirchen möglich sind, welche von der Ersten Bürgermeisterin Monika Maier, dem Zweitem Bürgermeister Erwin Fußeder oder dem Drittem Bürgermeister Georg Eglsoer vorgenommen werden können. Als Trauungsort steht hierfür der Bürgerstadl in Bonbruck zur Verfügung.
Für die Terminvereinbarung hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Vorzimmer der Gemeinde Bodenkirchen, in Verbindung. Termine können maximal 1 Jahr im Voraus vergeben werden.
Die Anmeldung zur Eheschließung muss über das Standesamt Vilsbiburg erfolgen, dies ist jedoch frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin möglich.
Trausamstage in 2026 in der Gemeinde Bodenkirchen sind:
31. Januar, 28. Februar, 28. März, 25. April, 30. Mai, 27. Juni, 25. Juli, 29. August, 26. September, 31. Oktober, 12. Dezember 2025
Grundsätzlich sind Trauungen jederzeit auch zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich.
| Kontakt Terminvereinbarung Gemeinde Bodenkirchen Rathaus / Vorzimmer Tel.: 08745 9686-10 E-Mail: info@bodenkirchen.de | Kontakt Anmeldung Eheschließung Standesamt Vilsbiburg Stadtplatz 26 84137 Vilsbiburg Tel.: 08741 305-149 E-Mail: standesamt@vilsbiburg.de |
Bodenkirchen