Digitales Lichtbild
Änderungen bei der Passbilderstelung für Ausweisdokumente
Ab sofort gelten neue Regelungen für die Erstellung und Annahme von Passbildern bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.
Zukünftig werden nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert, die auf einem der folgenden Wege erstellt wurden:
| 1. Digitale Lichtbildaufnahme durch einen autorisierten Dienstleister Das Lichtbild wird digital erstellt und über einen QR-Code bereitgestellt, der bei der Antragstellung im Bürgerbüro vorgelegt werden muss. Mögliche Dienstleister: » Fotografen in der Nähe: Unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ können Sie gezielt nach Fotografen suchen, die digitale Lichtbilder mit der erforderlichen QR-Code-Übermittlung anbieten. Über den Link gelangen Sie auch direkt zu den jeweiligen Webseiten der Anbieter, um weitere Informationen zu erhalten. » Drogerien: Auch in z.B. dm-Märkten ist die Erstellung digitaler Passbilder mit QR-Code möglich. | 2. Digitale Lichtbildaufnahme direkt im Bürgerbüro Bodenkirchen Im Bürgerbüro Bodenkirchen besteht die Möglichkeit, Lichtbilder direkt vor Ort mit einem elektronischen Erfassungssystem (PointID-System) aufnehmen zu lassen. Dieses Angebot eignet sich insbesondere für Kinder ab etwa fünf Jahren. » Gebühr: 6,00 € » Das erstellte Lichtbild kann ausschließlich für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden. Eine Ausgabe oder Weitergabe des Fotos – weder in digitaler noch in gedruckter Form – ist nicht möglich. |

Wichtiger Hinweis
Diese Regelung gilt nicht für Lichtbilder, die für
» Führerscheine,
» Fischereischeine oder
» Parkausweise
benötigt werden.
Für diese Dokumente ist weiterhin ein biometrisches Lichtbild in gedruckter Form vorzulegen.
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt
(EG, Zimmer Nr. 3)
Tel.: 08745 9686-14
E-Mail: ewo@bodenkirchen.de
Bodenkirchen