Digitales Lichtbild

Änderungen bei der Passbilderstelung für Ausweisdokumente

Ab sofort gelten neue Regelungen für die Erstellung und Annahme von Passbildern bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.
Zukünftig werden nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert, die auf einem der folgenden Wege erstellt wurden:

1. Digitale Lichtbildaufnahme durch einen autorisierten Dienstleister
Das Lichtbild wird digital erstellt und über einen QR-Code bereitgestellt,
der bei der Antragstellung im Bürgerbüro vorgelegt werden muss.
Mögliche Dienstleister:
» Fotografen in der Nähe:
Unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
können Sie gezielt nach Fotografen suchen,
die digitale Lichtbilder mit der
erforderlichen QR-Code-Übermittlung anbieten.
Über den Link gelangen Sie auch
direkt zu den jeweiligen Webseiten
der Anbieter, um weitere Informationen zu erhalten.
» Drogerien:
Auch in z.B. dm-Märkten ist die Erstellung digitaler Passbilder mit
QR-Code möglich.
2. Digitale Lichtbildaufnahme direkt im Bürgerbüro Bodenkirchen

Im Bürgerbüro Bodenkirchen besteht die Möglichkeit, Lichtbilder direkt vor
Ort mit einem elektronischen Erfassungssystem
(PointID-System) aufnehmen zu lassen.
Dieses Angebot eignet sich insbesondere
für Kinder ab etwa fünf Jahren.
» Gebühr: 6,00 €
» Das erstellte Lichtbild kann ausschließlich
für die Beantragung
von Ausweisdokumenten verwendet werden.
Eine Ausgabe oder Weitergabe des Fotos – weder in digitaler
noch in gedruckter Form – ist nicht möglich.

Wichtiger Hinweis
Diese Regelung gilt nicht für Lichtbilder, die für
» Führerscheine,
» Fischereischeine oder
» Parkausweise
benötigt werden.
Für diese Dokumente ist weiterhin ein biometrisches Lichtbild in gedruckter Form vorzulegen.

Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt
(EG, Zimmer Nr. 3)
Tel.: 08745 9686-14
E-Mail: ewo@bodenkirchen.de

© Gemeinde Bodenkirchen.

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