Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Deswegen können Sie nur noch bis zum 31.12.2023 Kinderreisepässe beantragen, aktualisieren oder verlängern. (Schließtage der Gemeindeverwaltung über Weihnachten beachten)

Ab 01.01.2024 können Sie nur noch einen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind beantragen. Die Gültigkeit beträgt grundsätzlich 6 Jahre ab Antragstellung sofern man das Kind einwandfrei auf dem Lichtbild erkennen kann.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Lieferzeit für Personalausweise beträgt ca. 2-3 Wochen sowie für Reisepässe ca. 3-5 Wochen. Eine sofortige Aushändigung eines Dokuments wird dann nicht mehr möglich sein.

Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen unter: Tel. 08745/9686-14 oder ewo@bodenkirchen.de.

Ihr Einwohnermeldeamt

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