Hilfe bei Hochwasserschäden 2024

Gebühren der Bayerischen Vermessungsverwaltung
Hilfe bei Hochwasserschäden 2024

die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Jahr 2024 nachfolgende und gleichzeitig geltende Ermäßigungen ab sofort gewähren:

  1. Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50% reduziert.
  2. Wird die Leistung vordringlich beantragt, wird aus Billigkeitsgründen der Dringlichkeitszuschlag nach § 5 GebOVerm nicht verrechnet.


Die Ermäßigungen gelten nur insoweit, als dass der entsprechende Antrag bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurde und die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.

Fördermitgliederwerbung des Bayerischen Roten Kreuzes Landshut im südlichen Landkreis Landshut

Ab dem 01.07.2024 sind junge Studentinnen und Studenten in Rot-Kreuz-Kleidung und mit BRK Dienstausweisen für ca. 8 – 10 Wochen im südlichen Landkreis und Teilen der Stadt Landshut an den Haustüren unterwegs, um Fördermitglieder für das Bayerische Rote Kreuz Kreisverband Landshut zu gewinnen.

Nähere Informationen finden Sie im angefügten Pressetext.

Lange Lieferzeiten bei Reisepässen!

Aufgrund einer Versionsumstellung der Bundesdruckerei im Mai 2024 und einer zusätzlichen Qualitätsprüfung bei Reisepässen beträgt deren Lieferzeit momentan ca. 7 – 8 Wochen.

Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit von vorhandenen Pässen und beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig!

Zur Beantragung benötigen Sie ein aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr).

Ausbildung zum/zur Erzieher/in an den Beruflichen Schulen Landshut-Schönbrunn

Landkreis muss Kapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung ausbauen

Häuser, Hallen, Gehöfte oder Grundstücke gesucht

Der Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine oder dem Nahen Osten ist weiter ungebrochen – deren Unterbringung stellt auch den Landkreis Landshut zusehends vor große Herausforderungen. Auch wenn bereits gut vorgearbeitet wurde und noch etwas Puffer besteht, werden dringend weitere Immobilien gesucht, die als dezentrale Asylunterkünfte genutzt werden können. Auch Grundstücke, auf denen Modulbauten errichtet werden können, sind von großem Interesse – auch für die längerfristige Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern, die womöglich bereits einer Arbeit nachgehen und integriert sind. „Wir setzen seit 2015 auf die Form der dezentralen Unterbringung um große Gemeinschaftsunterkünfte mit 150 bis 200 Personen zu vermeiden,“ so Landrat Peter Dreier, „jedoch spitzt sich die Lage Woche für Woche mehr zu.“

Aus diesem Grund bittet das Landratsamt, Häuser, ungenutzte Hofstellen, alte Gasthäuser, leerstehende Hallen (z. B. ehemalige Supermärkte) mit noch guter Bausubstanz oder bereits erschlossene Grundstücke im Landkreis Landshut zu melden. Unter www.landkreis-landshut.de (genauer: https://rb.gy/3kj4aq) findet sich ein Online-Formular, das die wichtigsten Daten zu den gesuchten Immobilien enthält.

Derzeit werden pro Woche bis zu 50 Asylsuchende dem Landkreis Landshut zur Unterbringung zugewiesen, wobei diese Zahl wöchentlich schwankt.

„Angesichts der sich zuspitzenden Lage wird es leider immer wahrscheinlicher, dass wir in absehbarer Zeit unsere landkreiseigenen Turnhallen Neufahrn, Rottenburg und Vilsbiburg belegen müssen. Sie würden dann für lange Zeit weder für Schulsport noch für die Vereine zur Verfügung stehen. Wir hoffen zwar, dass wir dies vermeiden können – aber sollten wir nicht bald mehr Unterkünfte finden, vor allem in den Gemeinden, die bisher noch keine bis wenig Asylbewerber untergebracht haben, wird dies wohl nicht mehr lang dauern“, meint Landrat Peter Dreier.

Durch die kontinuierlich steigende Zahl an Fehlbelegern – also Personen, deren Aufenthalt bewilligt wurde, sie aber keinen eigenen Wohnraum finden und deshalb in den Asylunterkünften verbleiben – gestaltet sich die Aufnahme neu ankommender Personen immer schwieriger. Eine Anregung könnte die Förderinitiative „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ bilden. Mit dieser Förderinitiative können leerstehende Gebäude im Ortskern saniert werden, um anschließend wieder als Wohnraum für die Bevölkerung zu dienen. Nach der Sanierung könnten dort insbesondere auch anerkannte Flüchtlinge einziehen. Das Förderangebot richtet sich zwar zunächst an Gemeinden: diese können die Mittel aber auch an Privatleute weitergeben, wenn die Immobilie im Privatbesitz ist.

Weitere Infos:www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung

Blühwiesen

Für mehr Blühwiesen als Insektennahrung stellt der Landschaftspflegeverband Landshut Gartenbesitzern kostenlos eine Saatgutmischung zur Verfügung.

Die artenreiche Blühmischung ist gut auf die Bedürfnisse von Insekten abgestimmt und enthält besonders bienenfreundliche Kulturarten.

Das Projekt mit dem Namen „Landshut blüht“ bietet eine Saatgutmischung für 25 m² inklusive Anbauanleitung.

Die Saatgutmischung kann im Rathaus Bonbruck (Bauamt, 1. Stock, Frau Melanie Ecker) abgeholt werden oder direkt beim Landschaftspflegeverband im Landratsamt Landshut.

Veldener Straße 15
84036 Landshut

Telefon: 0871 408-5503
E-Mail: lpv@landkreis-landshut.de

Notfallmappe

Das Landratsamt Landshut hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Landshut eine komplett überarbeitete Notfallmappe ausgearbeitet, in der Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen geordnet sammeln und zentral verwahren können. Im Notfall fehlt meistens die Zeit, wichtige Informationen zusammenzustellen. Aus diesem Grund sollten diese Angaben zu einem früheren Zeitpunkt bereits erledigt werden.

Altstoffsammelstelle Sommeröffnungszeiten

Ab Sonntag, 31.03.2024 bis 27.10.2024 gelten für die Altstoffsammelstelle die Sommeröffnungszeiten.


Öffnungszeiten:
Sommerzeit ab 31.03.2024
bis 27.10.2024

Mittwoch von 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag von 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag von 09.00 – 12.00 Uhr



VdK-Sprechtage in der Gemeinde Bodenkirchen

Erfreulicherweise finden ab dem 10.04.2024 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr wieder jeden zweiten Mittwoch des Monats Sprechtage des VdK im Rathaus der Gemeinde Bodenkirchen statt.

Interessierte Bürger müssen hierzu vorab einen Termin unter der Telefonnummer 0871-92333-0 oder per E-Mail an kv-landshut@vdk.de vereinbaren.

Die Termine für das Jahr 2024 sind der 10.04.; 08.05.; 12.06; 10.07.; 14.08.; 11.09.; 09.10.; 13.11 und 18.12.2024.

Abholung Jahreskontingent 2024 Restmüllsäcke

Das Jahreskontingent an Restmüllsäcken liegt zur Abholung bereit.
Wie in den letzten Jahren auch, bitten wir alle Bürger die Restmüllsäcke nutzen, das Jahreskontingent abzuholen.
Bitte im Rathaus auf Zimmer 11/1.OG, zu den üblichen Geschäftszeiten melden.

© Gemeinde Bodenkirchen.

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