Bürgerversammlung am 20. April 2023
Die diesjährige Bürgerversammlung der Gemeinde Bodenkirchen findet am Donnerstag, 20. April um 19.00 Uhr im Gasthaus Hofstetter (Hauptstraße 33, 84155 Bodenkirchen) statt. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen. Die Tagesordnung umfasst die Begrüßung, die Auszeichnung von drei Mitbürgern mit der kommunalen Ehrenurkunde, den Tätigkeitsbericht der Ersten Bürgermeisterin mit einem Rückblick auf das Jahr 2022, einer Vorschau auf das Jahr 2023 sowie einen Überblick über die finanzielle Lage der Gemeinde. Anschließend können die Besucher unter dem Punkt „Wünsche und Anträge“ ihre Anliegen vorbringen.
Vorträge der Rentenversicherung für Betriebe und Steuerbüros
In nachfolgender pdf-Datei finden Sie die Termine über Vorträge von der Deutschen Rentenversicherung über Geringfügige Beschäftigung, Mindestlohn, Betriebsprüfung, Beitragsrechtliche Auswirkungen der betrieblichen Altersvorsorge und weitere.
Änderung der Kaminkehrer-Zuordnung
Betroffen sind Haushalte im Raum Bodenkirchen und Wurmsham
Aus personellen Gründen wird sich für rund 1 500 Haushalte im Raum Bodenkirchen/Wurmsham die bisherigen Leistungen der freien Kehr- und Überprüfungsarbeiten durch den Bezirkskaminkehrer verändern.
So wird der Großteil der Kunden des bisher in diesem Bereich tätigen Bezirkskaminkehrers künftig durch andere Anbieter abgedeckt. Für die rund 450 Haushalte, die noch nicht neu zugeteilt wurden, sucht die Kaminkehrer-Innung noch nach einer Lösung.
Bis etwa Ende April werden die betroffenen Haushalt über das weitere Vorgehen informiert. Grundsätzlich sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, ihre Kamine und Heizungsanlagen nach Vorgabe des jeweils gültigen Feuerstättenbescheids fachlich reinigen und überprüfen zu lassen.
Unter folgenden Webseiten können sich die betroffenen Haushalte über alternative Anbieter informieren, die sie eigenständig beauftragen müssen: https://schornsteinfeger-innung-niederbayern.de/ oder https://www.schornsteinfegernetzwerk.de/suchen.html.
Bekanntmachung Bauausschuss Sitzung 27. März 2023
Am Montag, den 27.03.2023 findet um 19:30 Uhr im Saal des Bürgerstadls in Bonbruck eine Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses statt, zu der Sie herzlich eingeladen sind.
Im öffentlichen Teil der Sitzung werden nachfolgende Punkte behandelt:
1. | Bauvoranfragen |
1.1 | Informelle Bauvoranfrage für den Anbau eines Heizraumes und einer Lagerhalle, Sippenbach 4, Flur-Nr. 573, Gemarkung Bonbruck |
1.2 | Informelle Bauvoranfrage für den Ersatzbau einer Lagerhalle, Götzdorf, Flur-Nr. 637/2 (Teilfläche), Gemarkung Bonbruck |
1.3 | Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses, Wifling, Flur-Nr. 1924, Gemarkung Bonbruck |
2. | Bauanträge |
2.1 | Antrag auf Aufstellung eines Tiny-Hauses, Taubenstr. 2, Flur-Nr. 896, Gemarkung Aich |
2.2 | Antrag auf Ersatzneubau eines Wohnhauses mit angebautem Elternteil, Altfaltersberg 6, Flur-Nr. 99/14, Gemarkung Aich |
2.3 | Antrag auf Wohnhauserweiterung im Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Einbau von einer Satteldachgaube und Erweiterung einer bestehenden Satteldachgaube, Christoph-Kaiser-Str. 15, Flur-Nr. 257/36, Gemarkung Bonbruck |
2.4 | Antrag auf Ausbau Lagerraum in Wohnung, Teilung Gesamtgebäude in vier Wohneinheiten, Rafolding 3, Flur-Nr. 776, Gemarkung Wurmsham |
2.5 | Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fuchshöhe 30, Flur-Nr. 307/79, Gemarkung Bodenkirchen |
3. | Informationen |
4. | Anfragen |
Neue Gebührensatzung für das Schwimmbad Bodenkirchen
In der Gemeinderatssitzung im Februar beschloss der Gemeinderat für das Schwimmbad in Bodenkirchen eine neue Gebührensatzung. In dieser Satzung sind unter anderem die Gebührenhöhen und die Gebührenarten für die Nutzung des Schwimmbades geregelt.
Aufgrund des neuen Umsatzsteuergesetztes § 2b muss zukünftig eine Mehrwertsteuer in den Gebühren enthalten sein. Dies machte eine Überprüfung und Anpassung der Gebühren notwendig. Auch die gestiegenen Personal- und Unterhaltskosten sollten bei den neuen Gebühren eine Berücksichtigung finden.
Die Preise für Kinder und Jugendliche bei einer Einzelkarte wurden von 0,60 € auf 1,00 € erhöht. Die Zehnerkarte kostet nun 8,00 € (zuvor 5,00 €). Dieser Preis soll künftig auch für Schwerbehinderte mit einem Grad von 50 und mehr sowie deren Begleitperson gelten. Bei den Erwachsenen beträgt der Eintrittspreis nun 2,00 € (zuvor 1,20 €). Die Zehnerkarte wurde von 10,00 € auf 16,00 € erhöht.
Die Gebührensatzung wurde am 14.03.2023 bekannt gemacht und liegt noch bis 30.03.2023 während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung auf Zimmer-Nr. 6 bei Herrn Michael Hausperger zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
B299: Beginn Bau eines neuen Geh- und Radweges
PRESSEMITTEILUNG
B 299: Beginn des Brückenschlags nach Niederbayern
Bau eines neuen Geh- und Radweges startet am Montag, 13. März, in Aich, Gemeindeteil Bodenkirchen, im Landkreis Landshut
Seit September 2021 können alle, die zu Fuß oder mit dem Rad zwischen Egglkofen und Neumarkt-St.Veit unterwegs sind, einen neuen Geh- und Radweg entlang der Bundesstraße nutzen. Nun wird der Brückenschlag nach Niederbayern in Angriff genommen.
Los geht es am Montag, den 13. März, in Aich, einem Gemeindeteil von Bodenkirchen, im Landkreis Landshut. Auf einer Gesamtlänge von rund 2,5 Kilometern wird ein drei Meter breiter Geh- und Radweg entstehen, der abseits der Bundesstraße B 299 bis nach Egglkofen verlaufen wird. Den Bau hat das Staatliche Bauamt Rosenheim, das die Federführung bei diesem Projekt hat, in zwei Abschnitten geplant. Läuft alles nach Plan und spielt das Wetter mit, sind die beiden Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern schon Mitte Mai mit einem neuen Geh- und Radweg verbunden.
Im ersten Bauabschnitt, dem „Bauabschnitt Nord“, werden rund 1,3 Kilometer gebaut. Hier führt der neue Geh- und Radweg von Aich über überwiegend bestehende Feld- und Waldwege bis zur Gemeindestraße. Der zweite Bauabschnitt, der „Bauabschnitt Süd“, verläuft dann vom Weiler Willaberg auf Feld- und Waldwegen entlang des „Möslreiter Graben“ bis zur Landkreisgrenze und weiter bis zur Einmündung an der B 299 am nördlichen Ortseingang bei Egglkofen.
Insgesamt rund 875.000 Euro an Bundesmitteln investiert der Freistaat Bayern mit dieser Maßnahme an der B 299 in den Lückenschluss und den weiteren Ausbau des Geh- und Radwegenetzes.
Für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entstehen durch die Arbeiten am neuen Geh- und Radweg keine Einschränkungen.
Quelle: Staatliches Bauamt Rosenheim
Aufklärungsübung der Bundeswehr vom 16.03.- 21.03.2023
Die Bundeswehr führt vom 16.03 – 21.03.2023 eine groß angelegte Übung mit ca. 120 Soldaten,
45 Radfahrzeugen und internationalen Beteiligung in mehreren Landkreisen, darunter auch im Landkreis Landshut sowie in der Stadt Landshut, durch.
Die Truppenbewegungen finden dabei in folgenden Gemeindegebieten statt:
Pfeffenhausen, Obersüßbach, Weihmichl, Bruckberg, Buch a. Erlbach, Geisenhausen, Altfraunhofen, Kröning, Adlkofen, Niederaichbach, Ergoldsbach, Hohenthann und Neufahrn
Hierbei kann es zu Gefechtslärm kommen.
Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und Verkauf von militärischer Munition, Sprengkörpern und
Sprengstoff ist verboten.
Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der Bundeswehr selbst unter der eingerichteten
Servicenummer: 08551 – 912-2601 oder der nächsten Polizei-Dienststelle mitzuteilen.
Munition oder Sprengkörper dürfen wegen der Unfallgefahr nicht berührt werden.
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fern zu halten
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen, diese darf von gemeindlicher Seite weiterverwendet werden.
PRESSEMITTEILUNG 14.03.2023
Aufklärungsübung der Bundeswehr in Region Landshut
Vom 16. bis zum 21. März ist mit erhöhter Bundeswehrpräsenz in Stadt und Landkreis zu rechnen – Übungsgefechte nur in unbewohntem Gebiet möglich
Das in Freyung stationierte Aufklärungsbataillon 8 der Bundeswehr probt – wie bereits angekündigt – noch bis zum 24. März im Rahmen der Übung „Red Dawn III“ in Ober- und Niederbayern. Ab Donnerstag, 16. März, wird der Schwerpunkt des Manövers auf der Region Landshut liegen. Erhöhte Bundeswehrpräsenz, darunter 45 teils gepanzerte Fahrzeuge, ist daher in Stadt und Landkreis bis Dienstag, 21. März, zu erwarten. Zudem kann es vor allem im ländlichen Raum und damit im Landkreis Landshut zu Übungsgefechten unter Verwendung von Manövermunition – also von Platzpatronen mit Treibladung sowie Darstellungsmitteln wie Rauchkörpern und Signalmunition – kommen. Bei möglichen Gefechten, aber auch beim ebenfalls geplanten Einsatz von Aufklärungsdrohnen wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände von 100 Metern zu bebautem Gebiet nach Angaben der Bundeswehr selbstverständlich gewährleistet.
Ziel dieser sogenannten freilaufenden Aufklärungsübung in Ober- und Niederbayern ist es, die Fähigkeiten der Spähaufklärung in unbekanntem Terrain zu üben. Auf Ersuchen der Bundeswehr wird die Stadt Landshut daher zahlreiche Liegenschaften der kritischen Infrastruktur für die Objekterkundung zur Verfügung stellen – zum Beispiel den Josef-Deimer-Tunnel. Einschränkungen im Betrieb der jeweiligen Einrichtungen sind nicht zu erwarten. Zudem wird die Hauptfeuerwache an der Niedermayerstraße vom 17. bis zum 21. März unter anderem als Unterkunft für bis zu 25 Soldaten dienen. Vor allem im Bereich der Hauptfeuerwache, rund um die zur Objekterkundung dienenden Einrichtungen und auf den jeweiligen Zufahrtsstraßen sollten Verkehrsteilnehmer daher jederzeit mit Bundeswehrfahrzeugen rechnen.
Übungsgefechte im urbanen Raum sind gemäß dem Übungsszenar der Bundeswehr dagegen nicht vorgesehen und daher schon mit Blick auf die genannten, jederzeit zu beachtenden Mindestabstände äußerst unwahrscheinlich. Eine Gefahr für die Zivilbevölkerung ist laut Bundeswehr ausgeschlossen.
Während die Bundeswehr im Stadtgebiet ihr Hauptaugenmerk bei der Aufklärung also auf die Objekterkundung legt, sind auf dem Territorium des Landkreises Landshut auch einige andere Übungen vorgesehen. Eine davon wird – wie bereits angekündigt – in der Nacht von Samstag, 18. März, auf Sonntag, 19. März, nördlich von Obersüßbach stattfinden. Dafür muss die Kreisstraße LA 38 zwischen Obersüßbach und Holzhausen in dieser Nacht zwischen 2 und 4 Uhr gesperrt werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Übung wird am 16./17. März sowie am 22./23. März im Kröninger Gemeindeteil Bödldorf liegen. Vom 16. bis zum 21. März kann es im gesamten Landkreisgebiet zudem in vorab festgelegten, natürlich unbewohnten Räumen – zum Beispiel in Waldstücken – zu Übungsgefechten kommen. Mit entsprechendem Lärm, etwa durch Schusswechsel, der auch bis in Ortsgebiete hinein zu hören sein könnte, ist in diesem Zeitraum zu rechnen.
Im Zusammenhang mit möglichen Übungsgefechten werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, im Interesse der eigenen Sicherheit die betroffenen Gebiete zu meiden bzw. sich von der übenden Truppe fern zu halten. Die Bundeswehr weist außerdem darauf hin, dass das Auflesen von möglicherweise zurückgebliebener Munition, von Sprengkörpern oder Sprengstoff strafbar ist. Wegen der Unfallgefahr dürfen Munition und Sprengkörper zudem keinesfalls berührt werden. Wer solche Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der Bundeswehr unter der eingerichteten Servicenummer 08551/912-2601 oder der nächsten Polizeidienststelle zu melden – in Stadt und Landkreis Landshut also beispielsweise der Polizeiinspektion Landshut unter Telefon 0871/92520. Für Fragen rund um die Übung „Red Dawn III“ steht ebenfalls die Bundeswehr-Servicenummer 08551/912-2601 zur Verfügung.
Fahrsicherheitstraining für junge Fahranfänger
Das eigene Können und die eigene Sicherheit im Straßenverkehr verbessern
Eine hohe Unfallbeteiligung junger Kraftfahrer kennzeichnet seit Jahren die Situation
auf unseren Straßen. Das Fahrsicherheitstraining „Könner durch Er-Fahrung“ soll daher
junge Fahranfänger entsprechend unterstützen und sensibilisieren.
Bereits seit vielen Jahren organisiert die Kommunale Jugendarbeit der Stadt Landshut
und des Landkreises Landshut in einem Gemeinschaftsprojekt mit der Verkehrswacht
Landshut das Projekt „Könner durch Er-Fahrung“. Es ist ein wichtiger Bestandteil, um
die Führerscheinneulinge fit für die Straße zu machen. Ziel ist es, ihnen wichtige Kompetenzen
an die Hand zu geben, um verantwortungsvoll mit ihren Fahrzeugen und den
zugrundeliegenden PS umzugehen. Das eigene Auto oder Motorrad auch in schwierigen
Situationen zu beherrschen ist die Basis für ein sicheres und vor allem unfallfreies
Fahren. Beim Fahrsicherheitstraining werden die Teilnehmer gegenüber dem Thema
Alkohol am Steuer sensibilisiert: In einem geschützten Rahmen müssen sie mit den
sogenannten Rauschbrillen eine nachgestellte Verkehrskontrolle überstehen und ihr
„Können“ hinter dem Steuer mit der Simulation einer Promillebrille beim Slalomparcours testen.
Nach einem theoretischen Teil in den Räumlichkeiten des TÜV Landshut folgen auf
dem Trainingsplatz für Fahrsicherheit praktische Übungen wie beispielsweise Gefahrenbremsung
auf nasser Fahrbahn, Kurvenverhalten, Vollbremsung, Wendemanöver oder auch Lenkbewegungen.
Auch ein Übungstag für junge Biker ist vorgesehen. Dabei können sich junge Menschen, die mit
Motorrädern oder Rollern auf den Straßen
unterwegs sind, auf mögliche Gefahren rund um ihr Zweirad vorbereiten.
Im Jahr 2023 finden insgesamt fünf Fahrsicherheitstrainings statt. Für 18- bis 27-Jährige ist das
Fahrsicherheitstraining kostenfrei. Termine und Anmeldung unter www.verkehrswacht-landshut.de.
Aktion Sauberes Bayern in der Gemeinde Bodenkirchen
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die
Aktion „Sauberes Bayern“ ins Leben gerufen. Der Landkreis Landshut möchte sich auch heuer
wieder daran beteiligen.
Mit Hilfe von Vereinen, Schulen und sonstigen Personengruppen soll unsere Umgebung wieder
durchforstet werden. Hierbei sollen kleinere wilde Müllkippen im Gemeindegebiet und
sonstiger Unrat aus Feld und Wald beseitigt werden. Der Landkreis honoriert die Teilnahme
mit einem Pauschalbetrag von 8,00 € je Teilnehmer.
Die Säuberungsaktion findet in unserer Gemeinde am Samstag, 01.04. und 15.04.2023 statt.
Wer Interesse hat, sich an der Aktion zu beteiligen und sich den teilnehmenden Vereinen
anzuschließen, sollte sich bitte unter Tel.: 08745/9686-16, E-Mail:
steueramt@bodenkirchen.de melden.
Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Die Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt der Schöffen können ihre Bewerbung bis 31. März 2023 bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Interessenten für das Jugendschöffenamt werden gebeten, ihre Bewerbung beim Kreisjugendamt Landshut abzugeben.
Bewerbungsformulare dazu gibt es nachfolgend oder im Rathaus bei Michael Hausperger (Zimmer 6, Tel.: 08745/9686-12, E-Mail: m.hausperger@bodenkrichen). Dort bekommen die Interessenten auch nähere Informationen über die Voraussetzungen zur Eignung als Schöffe.
Die Gemeinde Bodenkirchen würde sich über zahlreiche Vorschläge zur Aufnahme in die Vorschlagslisten freuen.
Schöffen
Jugendschöffe
Austausch von Wasserzähler
Der Wasserzweckverband der Binatalgruppe weist darauf hin, dass zurzeit im
üblichen Sechs-Jahres-Rhythmus die Wasserzähler ausgewechselt werden. Demnach werden
heuer alle Wasserzähler mit Eichjahr 2017 ausgetauscht. Dies betrifft den Gemeindebereich
Bodenkirchen sowie die Gebiete von Eberspoint, Wurmsham, Seifriedswörth, Frauensattling
und jeweiliges Umland.
Es sind drei Mitarbeiter jeweils einzeln unterwegs, die sich durch einen Dienstausweis ausweisen
können. Aufgrund der hohen Anzahl der Zählerwechslungen
ist es nicht möglich vorab Termine zu vereinbaren.
Wir bitten daher die Mitarbeiter des Wasserzweckverbandes zu unterstützen indem Sie
Ihnen Zutritt gewähren und bedanken uns für Ihre Mithilfe im Voraus.
Gemeindeverwaltung Bodenkirchen
Endspurt bei der Abgabe der Grundsteuererklärung
Tipps zum Ausfüllen von Amtsleiterin Frau Dr. Mock vom Finanzamt Landshut