Watt Turniere werden erlaubnispflichtig

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen AGGlüStV zum 01.07.2021 möchten wir darauf hinweisen, dass Wattturniere gem. Art. 13 Abs. 1 AGGlüStV i. V. m. § 28 Abs. 2 GlüStV 2021 künftig erlaubnispflichtig sind.

Erlaubnisbehörde ist die Regierung von Niederbayern (Art. 13 Abs. 3 AGGlüStV).

Der (formlose) Erlaubnisantrag ist schriftlich oder per E-Mail an die Regierung von Niederbayern zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Genaue Bezeichnung des Veranstalters des Wattturniers (Name, Anschrift, Rechtsform),
  • Benennung der vertretungsberechtigten Person des Veranstalters und der Person, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wattturniers verantwortlich ist,
  • Veranstaltungsort (Bezeichnung, Anschrift),
  • Angaben zum Spieleinsatz pro Spieler,
  • Auflistung der ausgelobten Geld- und Sachpreise (mit Wertangabe),
  • geplante Verwendung des Reinerlöses.

© Gemeinde Bodenkirchen.

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