Wahlbekanntmachung zur Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde Bodenkirchen ist in fünf Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abzustimmen haben.

Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zu den Abstimmungen mitzubringen.

Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von der Gemeinde auf Antrag die Briefwahlunterlagen. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit ausgehändigt wird. Die Briefwähler müssen selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der Gemeinde (Rathaus, Ebenhauserstraße 1, 84155 Bodenkirchen), spätestens am Wahlsonntag 18.00 Uhr, eingeht.

Näheres kann der nachstehenden Bekanntmachung entnommen werden:

© Gemeinde Bodenkirchen.

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