Neue Gebührensatzung für das Schwimmbad Bodenkirchen

In der Gemeinderatssitzung im Februar beschloss der Gemeinderat für das Schwimmbad in Bodenkirchen eine neue Gebührensatzung. In dieser Satzung sind unter anderem die Gebührenhöhen und die Gebührenarten für die Nutzung des Schwimmbades geregelt.

Aufgrund des neuen Umsatzsteuergesetztes § 2b muss zukünftig eine Mehrwertsteuer in den Gebühren enthalten sein. Dies machte eine Überprüfung und Anpassung der Gebühren notwendig. Auch die gestiegenen Personal- und Unterhaltskosten sollten bei den neuen Gebühren eine Berücksichtigung finden.

Die Preise für Kinder und Jugendliche bei einer Einzelkarte wurden von 0,60 € auf 1,00 € erhöht. Die Zehnerkarte kostet nun 8,00 € (zuvor 5,00 €). Dieser Preis soll künftig auch für Schwerbehinderte mit einem Grad von 50 und mehr sowie deren Begleitperson gelten. Bei den Erwachsenen beträgt der Eintrittspreis nun 2,00 € (zuvor 1,20 €). Die Zehnerkarte wurde von 10,00 € auf 16,00 € erhöht.

Die Gebührensatzung wurde am 14.03.2023 bekannt gemacht und liegt noch bis 30.03.2023 während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung auf Zimmer-Nr. 6 bei Herrn Michael Hausperger zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

© Gemeinde Bodenkirchen.

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