Führerscheinpflichtumtausch geht in die nächste Runde

Aufgrund des vom Bundesrat beschlossenen Stufenplans müssen bis 19.01.2023 die alten Führerscheine, die „berühmten Lappen“ (grau, rosa oder DDR-Führerschein) der Geburtsjahrgänge 1959-1964 umgetauscht werden. Wer schon einen Scheckkartenführerschein hat oder ab 1965 geboren ist, braucht den Umtausch noch nicht durchführen. Die verlängerte Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953-1958 endet am 19.07.2022. Führerscheine der Jahrgänge 1952 und früher brauchen noch nicht umgetauscht werden. Die Umtauschanträge und alle Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes. Mit dem unterschriebenen Antrag soll ein biometrisches Passfoto, sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden. Falls der alte Führerschein nicht im Landkreis Landshut ausgestellt wurde, können die Führerscheininhaber selbst bei der Ausstellungsbehörde eine Karteikartenabschrift zur Kosteneinsparung anfordern. Bei Fragen können Sie sich an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder 0871/408-2156 oder -2153 wenden.

Terminvereinbarungen sind unter anderem über folgendes Terminbuchungssystem möglich Anmeldung (konsentas.de).

  1. Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (grauer bzw. rosa Lappen):
GeburtsjahrFührerscheinumtausch bis
Vor 195319.01.2033Bitte warten
1953 bis 195819.07.2022Bitte umtauschen
1959 bis 196419.01.2023Bitte  umtauschen
1965 bis 197019.01.2024Bitte warten
1971 oder später19.01.2025Bitte warten
  • Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat:
AusstellungsjahrFührerscheinumtausch bis
1999 bis 200119.01.2026Bitte warten
2002 bis 200419.01.2027Bitte warten
2005 bis 200719.01.2028Bitte warten
200819.01.2029Bitte warten
200919.01.2030Bitte warten
201019.01.2031Bitte warten
201119.01.2032Bitte warten
2012 bis 18.01.201319.01.2033Bitte warten

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