Digitales Lichtbild bei Passbeantragung ab 01.05.2025

Ab dem 01. Mai 2025 tritt eine bundesweite Änderung bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft: Künftig dürfen laut neuer Passverordnung nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können ausschließlich bei einem zertifizierten Fotografen, Fotodienstleister oder direkt im Rathaus aufgenommen werden. Privat digital erstellte Passbilder sind nicht erlaubt.

Wie das Bundesministerium des Inneren und für Heimat informiert, verzögert sich vermutlich die technische Umsetzung.

Somit können gedruckte Passfotos übergangsweise verwendet werden: Bis voraussichtlich 31. Juli 2025 werden ausgedruckte Lichtbilder bei der Beantragung weiterhin akzeptiert. Danach ist ausschließlich die digitale Übermittlung zulässig.

Hintergrund dieser Neuregelung ist die Absicht des Gesetz- und Verordnungsgebers, der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten entgegenzuwirken und somit die Sicherheit der Ausweise zu erhöhen.

Digitale Lichtbilder im Rathaus vor Ort
Auch in der Gemeinde Bodenkirchen wird diese Umstellung umgesetzt. Die Verwaltung erhält hierfür ein spezielles Gerät von der Bundesdruckerei, mit dem digitale Lichtbilder direkt vor Ort erstellt werden können. Wir informieren Sie sobald dieses einsatzbereit ist.

Wird das Lichtbild in der Behörde erstellt, erhöht sich die Dokumentengebühr um 6,00 Euro. Weitere Informationen zur neuen Regelung und zum Ablauf der Lichtbilderstellung finden Sie unter www.personalausweis.de.

Die Gemeinde Bodenkirchen informiert Sie weiterhin aktuell über alle Neuerungen im Pass- und Ausweiswesen.

© Gemeinde Bodenkirchen.

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