Bundestagswahl am 23.02.2025
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten Ihren persönlichen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post bis spätestens 02. Februar 2025.
In diesem Wahlbenachrichtigungsbrief finden Sie auch das Wahllokal, in dem Sie abstimmen dürfen.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Neben der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.
Die Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung persönlich, schriftlich oder online angefordert werden.
Online können die Briefwahlunterlagen ab Montag, den 27.01.2025 – 8.00 Uhr bis Dienstag, den 17. Februar 2025 – 23.00 Uhr beantragt werden unter www.bodenkirchen.de im Bürgerserviceprotal oder mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Der Versand der Briefwahlunterlagen ist erst am Montag, den 10. Februar 2025 möglich.
Aufgrund der Vielzahl von Briefwählern und der Kürze des Beantragungszeitraumes bitten wir um frühzeitige Beantragung der Unterlagen.
Eine persönliche Beantragung und die Abholung von Briefwahlunterlagen ist im Rathaus, im EG, Zimmer 2 ab Montag, den 10.02.2025 bis Freitag, den 21.02.2025 bis 15.00 Uhr möglich.
Die Beantragung kann zu den üblichen Öffnungszeiten durchgeführt werden, am Freitag, den 21.02.2025 verlängert bis 15.00 Uhr.
Telefonische Beantragungen oder Beantragungen per E-Mail/ Fax sind nicht möglich.