Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Die Wählerverzeichnisse für die Landtags- und die Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 der Gemeinde Bodenkirchen wird in der Zeit von Montag, 18. bis spätestens Freitag, 22. September 2023 (12.00 Uhr) für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig hält, kann in dieser Zeit schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen.

Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 17. September 2023 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.

Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag (schriftlich, elektronisch oder mündlich, nicht aber telefonisch) eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person. Der Antrag kann bis zum 06. Oktober 2023, 15.00 Uhr, gestellt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Näheres kann der nachstehenden Bekanntmachung entnommen werden:

© Gemeinde Bodenkirchen.

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