Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis 202 wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35 vom 01.09.2023 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlverordnung an den Werktagen, außer an Samstagen während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Bodenkirchen (Ebenhauserstraße 1, 84155 Bodenkirchen, Zimmer-Nr. 06) eingesehen werden.

Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.

Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internetangebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen/) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 8. Oktober 2023“ veröffentlicht.

© Gemeinde Bodenkirchen.

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