Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum 01. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall
vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und
Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58 b Soldatengesetz
verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung
die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde
jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,
die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung.